Anmeldeverfahren

 

Ort / Zeitpunkt:

Schulanfängeranmeldung im November eines jeden Jahres (bis zum 15.11. müssen Schul-anfänger angemeldet sein); zuziehende Schüler jederzeit.

 

Ausfüllen folgender Formulare:

Notfallbogen, Sprachstandsfeststellung Teil 1, Bildungs- und Teilhabepaket durch JanS Mitarbeiter.

 

Teilnehmer / Zielgruppe:

Eltern/Erziehungsberechtigte, Schulanfänger, aktive Schüler, Schulleitung, Schulsekretärin.

 

Klassenebene/Schulebene/Kooperation mit anderen Institutionen:

Schulverwaltungsamt der Stadt Iserlohn, JanS – Jugendhilfe an Schulen.

 

Beschreibung:

Zur Anmeldung der Schulanfänger werden Termine an die Eltern vergeben mit dem Hintergrund, dass für jede Familie bzw. für jedes Kind genügend Zeit eingeplant wird, um sich untereinander kennen zu lernen. Während dieses Termins wird durch die Schulleitung eine Entwicklungsdiagnostik mit dem Kind durchgeführt. Zu diesem Anmeldetermin soll durch die Eltern die Geburtsurkunde vorgelegt werden. U. a. werden die Eltern gebeten, die zugesandten Formulare (Notfallbogen und Sprachstandsfeststellung Teil 1) ausgefüllt und unterschrieben zur Anmeldung mitzubringen. Die Eltern werden darauf hingewiesen, Änderungen von Telefon- bzw. Mobilfunk-nummern umgehend mitzuteilen, damit diese im Notfallbogen sowie im Schulverwaltungsprogramm (SchILD) zeitnah aktualisiert werden können. Ferner werden evtl. Fördermaßnahmen während der Kindergarten-zeit, der Status als Integrativkind erfragt und ob eine Integrationshilfe in Anspruch genommen wird. Weiterhin wird über Betreuungsmaß-nahmen an unserer Schule (Ganztag und Betreuung 8-13 Uhr) informiert.

 

Die endgültige Schulaufnahme oder - bei Überhang – eine evtl. Ablehnung wird zu einem durch das Schulverwaltungsamt der Stadt Iserlohn festgesetzten Termin mitgeteilt. Dies kann durch die Untersuchung vom Gesundheits-amt bis zum Mai des Folgejahres dauern. Von telefonischen Anfragen bitten wir daher bis zu diesem Schreiben abzusehen. Mit dieser Annahme oder Ablehnung wird auch Information darüber gegeben, wie die Eltern ihr Kind noch bis zur Einschulung fördern können.

 

Bei aktiven Schülern, die von einer anderen Schule zu uns kommen (durch Zuzug) wird um Vorlage des Anmeldebogens des Einwohnermeldeamtes gebeten bzw. nach einem Mietvertrag gefragt mit der Bitte um Vorlage. Die Abmeldung an der zuletzt besuchten Schule sollte im Vorfeld von den Eltern erfolgt sein. Der Name der zuletzt besuchten Schule und der Klassenlehrkraft muss durch die Eltern bekannt gegeben werden. Gleichzeitig wird ein evtl. bereits angedachtes oder in der Durchführung befindliches AO-SF-Verfahren erfragt, um dem Kind den größtmöglichen Unterstützungsbedarf gewährleisten zu können.

 

Bei Verständigungsschwierigkeiten (Migrationshintergrund mit nicht deutscher Verkehrssprache) wird schulintern versucht, durch Mitarbeiter, die evtl. die entsprechende Sprache beherrschen, zu dolmetschen, anderenfalls muss ein Dolmetscher eingeladen werden.

 

Weiterhin werden diese Eltern über das Angebot „Sprache verbindet“ informiert. Außerdem wird versucht, das Kind in einer Klasse aufzunehmen, in der es Kinder findet, die die gleiche Mutter-sprache sprechen. Ferner wird im Rahmen der Integration den Eltern die Möglichkeit aktiv angeboten, das Elterncafe unserer Schule, das jeweils donnerstags von 08.00 bis 10.00 Uhr geöffnet ist, zu besuchen. Während dieser Zeit befindet sich immer ein Mitarbeiter von JanS (Jugendhilfe an Schulen) im Elterncafe, der den Eltern beratend zur Seite steht, besonders auch im Hinblick auf das Bildungs- und Teilhabepaket.

 

Weitere Hilfsmaßnahmen können unter dem Stichwort „Elterncafe“ oder in dem Integrationskonzept unserer Schule eingesehen werden.